a) Die Rentenversicherung hat meinen Antrag abgelehnt. Wie lege ich Widerspruch ein?
Antwort: Bitte beachten Sie die Monatsfrist ab Eingang 1 Monat für Widerspruch und Klage.
b) Ich bin schon sehr lange arbeitsunfähig, da muss ich doch erwerbsgemindert sein und Rente bekommen oder?
Antwort: Bitte lassen Sie durch uns prüfen, ob Sie nicht nur arbeitsunfähig, sondern auch erwerbsgemindert sind.
a) Das Landesamt für Soziales und Versorgung hat mir nur einen GdB von 30 gegeben, ich brauche aber 50 für den Kündigungsschutz und die Zusatzurlaubstage oder?
Antwort: Lassen Sie sich schon im Vorfeld beraten, um einen erfolgreichen Antrag zu stellen oder im Widerspruchs- oder Klageverfahren vertreten.
b) Das Versorgungsamt will mir meinen Status als Schwerbehinderter wegnehmen, ist das denn rechtens?
Antwort: Achten Sie unbedingt auf einen fristgerechten Widerspruch oder Klage, wenn Ihnen nach sogenannter Heilungsbewährung, eine Schwerbehinderung wieder weggenommen werden soll.
c) Hier kann oft die notwendige Zeit gewonnen werden, um noch als Schwerbehinderter vorzeitig in Rente gehen zu können.
Wie kann ich auch bei einer Behinderung ohne Schwerbehinderung Kündigungsschutz bekommen?
Antwort: Vielleicht hilft ein Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit.
Wir helfen bei der Rettung Ihres Krankengeldes oder beim Nahtlosigkeitsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit.
Je nach dem haben Sie den Vertrag unterschrieben, weil Sie ansonsten gekündigt worden wären. Lassen Sie unbedingt einen solchen Vertrag vorher durch uns prüfen und verhandeln mit dem Arbeitgeber und der Bundesagentur für Arbeit. Wir helfen Ihnen Fallstricke zu vermeiden.
Leider gibt es Erkrankungen bei denen es schwierig ist, einen Arbeitsunfall zu begründen, obwohl die Erkrankung in Zusammenhang mit der Arbeit aufgetreten ist.
Lassen Sie sich durch uns helfen Ihre Leistungen Verletztengeld, Rente oder eine Umschulung trotzdem zu erhalten.
Wir lassen uns das Pflegegutachten schicken und überprüfen die Feststellung und helfen beim Kampf um eine korrekte Pflegegradeinstufung.
Möglicherweise gelingt durch unseren Widerspruch eine Übernahme von Leistungen oder hilft mindestens bei einer Erstattung der Kosten.
Vielleicht war die Entscheidung der Behörde ja von Anfang an unzutreffend, das Geld ist bereits verbraucht und Sie konnten nichts für den behördliche Fehleinschätzung. Es sind oft formale Gründe, warum eine Rückforderung fehlerhaft ist. Wir überprüfen alles sorgfältig und vertreten Sie außergerichtlich und wenn erforderlich auch gerichtlich.