Anwaltskanzlei Höner March

Sozialrecht für Arbeitnehmer

Sozialrecht verstehen und eigene Rechte als Arbeitnehmer sichern

Zwei Fragen zur Erwerbsminderungsrente (EM-Rente).

a) Die Rentenversicherung hat meinen Antrag abgelehnt. Wie lege ich Widerspruch ein?

Antwort: Bitte beachten Sie die Monatsfrist ab Eingang 1 Monat für Widerspruch und Klage.

b) Ich bin schon sehr lange arbeitsunfähig, da muss ich doch erwerbsgemindert sein und Rente bekommen oder?

Antwort: Bitte lassen Sie durch uns prüfen, ob Sie nicht nur arbeitsunfähig, sondern auch erwerbsgemindert sind.

Drei Fragen zum Grad der Behinderung (GdB).

a) Das Landesamt für Soziales und Versorgung hat mir nur einen GdB von 30 gegeben, ich brauche aber 50 für den Kündigungsschutz und die Zusatzurlaubstage oder?

Antwort: Lassen Sie sich schon im Vorfeld beraten, um einen erfolgreichen Antrag zu stellen oder im Widerspruchs- oder Klageverfahren vertreten.

b) Das Versorgungsamt will mir meinen Status als Schwerbehinderter wegnehmen, ist das denn rechtens?

Antwort: Achten Sie unbedingt auf einen fristgerechten Widerspruch oder Klage, wenn Ihnen nach sogenannter Heilungsbewährung, eine Schwerbehinderung wieder weggenommen werden soll.

c) Hier kann oft die notwendige Zeit gewonnen werden, um noch als Schwerbehinderter vorzeitig in Rente gehen zu können.

Wie kann ich auch bei einer Behinderung ohne Schwerbehinderung Kündigungsschutz bekommen?

Antwort: Vielleicht hilft ein Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit.

Die Krankenkasse stellt mein Krankengeld ein und sagt, ich sei wieder gesund, obwohl mein Arzt mich weiter krankschreibt. Was passiert jetzt?

Wir helfen bei der Rettung Ihres Krankengeldes oder beim Nahtlosigkeitsgeld durch die Bundesagentur für Arbeit.

Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und das Arbeitsamt hat mir eine Sperrzeit von 12 Wochen gegeben. Ist das rechtens?

Je nach dem haben Sie den Vertrag unterschrieben, weil Sie ansonsten gekündigt worden wären. Lassen Sie unbedingt einen solchen Vertrag vorher durch uns prüfen und verhandeln mit dem Arbeitgeber und der Bundesagentur für Arbeit. Wir helfen Ihnen Fallstricke zu vermeiden.

Die Berufsgenossenschaft (BG) erkennt meinen Rückenschaden/Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Das kann doch nicht sein, ich habe den Bandscheibenvorfall schließlich beim Heben einer schweren Patientin erlitten.

Leider gibt es Erkrankungen bei denen es schwierig ist, einen Arbeitsunfall zu begründen, obwohl die Erkrankung in Zusammenhang mit der Arbeit aufgetreten ist.
Lassen Sie sich durch uns helfen Ihre Leistungen Verletztengeld, Rente oder eine Umschulung trotzdem zu erhalten.

Der MDK (Medizinischer Dienst) war da und hat meine Mutter in Pflegegrad 1 eingestuft, wir brauchen aber mindestens 3 für die Versorgung zu Hause. Was tun?

Wir lassen uns das Pflegegutachten schicken und überprüfen die Feststellung und helfen beim Kampf um eine korrekte Pflegegradeinstufung.

Die Krankenkasse lehnt den Rollstuhl/das Hörgerät/das teure Medikament/den Umbau der Wohnung ab, obwohl mein Arzt meint, ich müsse die Leistung von meiner Krankenkasse erhalten. Muss ich das jetzt selbst bezahlen?

Möglicherweise gelingt durch unseren Widerspruch eine Übernahme von Leistungen oder hilft mindestens bei einer Erstattung der Kosten.

Die Behörde behauptet, ich hätte in der Vergangenheit zu viel Geld erhalten und fordert jetzt 5.000 Euro zurück. Muss ich wirklich das Geld zurückzahlen?

Vielleicht war die Entscheidung der Behörde ja von Anfang an unzutreffend, das Geld ist bereits verbraucht und Sie konnten nichts für den behördliche Fehleinschätzung. Es sind oft formale Gründe, warum eine Rückforderung fehlerhaft ist. Wir überprüfen alles sorgfältig und vertreten Sie außergerichtlich und wenn erforderlich auch gerichtlich.