Anwaltskanzlei Höner March

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht

Mandatieren Sie 30 Jahre Erfahrung. Zugelassen als Rechtsanwältin seit 1996.

Wir spezialisieren uns als Anwaltskanzlei auf folgende Schwerpunkte

Rechtliche Probleme sind oft belastend, umso wichtiger sind klare Einschätzung, ehrliche Beratung und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen. Mit über 30 Jahren Erfahrung begleite ich Sie insbesondere im Arbeitsrecht, im Sozialrecht und im Familienrecht.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Sozialrecht für Arbeitnehmer

Sozialrecht für Arbeitgeber

Familienrecht

Die Kanzlei

Seit 1996 beraten und vertreten wir Sie in allen rechtlichen Belangen.
Dabei nehmen wir uns Ihrer rechtlichen und persönlichen Belange professionell und einfühlsam an. Durch unsere gründliche und gewissenhafte Handhabung rechtlicher Probleme konnten wir bereits Hunderten von Mandanten kompetent helfen.

Nachstehend erhalten Sie ausführliche Informationen zur Anwaltskanzlei Höner-March. Gerne sind wir auch persönlich für Sie da. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

So läuft unsere Zusammenarbeit ab

Das sagen unsere glücklichen Kunden

Aktuelles

Recht auf Urlaub für Arbeitnehmer

Zunächst haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende, also auch geringfügig Beschäftigte einen gesetzlichen Urlaubsanspruch und damit auch einen Anspruch auf Urlaubsengelt...

Versorgungsausgleich bei Ehescheidung

Vielfach werden bereits seit längerer Zeit geschiedene Eheleute vom Familiengericht oder dem ursprünglichen Rechtsanwalt angeschrieben und nochmals an den Versorgungsausgleich...

Wichtige Fristen im Arbeitsrecht

Die wichtigste Frist im Arbeitsrecht ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, nämlich die Klagefrist.Ein Arbeitnehmer kann nur innerhalb von drei Wochen...

Über 30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht

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Wenn Sie möchten, finden Sie weitere Dokumente zum Ausdrucken/Ausfüllen anbei. Bringen Sie diese gerne unterschrieben zu unserem Beratungsgespräch mit oder laden Sie die Dokumente gerne als Anhang im Kontaktfeld hoch. Bitte achten Sie auf die Dateigröße von max. 5–10 MB.

Häufige Fragen (FAQ)

Vertreten Sie die Gegenseite oder kennen Sie die Gegenseite?
Wir prüfen vor jeder Mandatsannahme selbstverständlich, ob ein Interessenkonflikt besteht. Aus berufsrechtlichen Gründen geben wir jedoch keine Auskunft darüber, ob und wen wir vertreten.
Nein. Die Kosten der Erstberatung werden entweder von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen oder betragen 190,00 Euro zzgl. jeweils aktueller MwSt. Für Unternehmen beläuft sich die Erstberatung auf 250 Euro netto. Über die voraussichtlichen weiteren Kosten informieren wir transparent.
Je nach Dringlichkeit und Auslastung kann die Terminvergabe etwas Zeit in Anspruch nehmen. Zudem kann es am Termin-Tag zu Wartezeiten kommen, wenn sich vorherige Besprechungen verzögern.
Nein!
Nein. Mandate aus dem Mietrecht nehmen wir grundsätzlich nicht an.
In Fällen, die nicht zu unseren Spezialgebieten gehören, entscheiden wir im Einzelfall, ob wir das Mandat übernehmen.