Anwaltskanzlei Höner March

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht

Wir helfen Ihnen in folgenden Bereichen

Rechtliche Probleme sind oft belastend, umso wichtiger sind klare Einschätzung, ehrliche Beratung und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen. Mit über 30 Jahren Erfahrung begleite ich Sie insbesondere im Arbeitsrecht, im Sozialrecht und im Familienrecht.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Sozialrecht für Arbeitnehmer

Sozialrecht für Arbeitgeber

Familienrecht

Die Kanzlei

Seit 1996 beraten und vertreten wir Sie in allen rechtlichen Belangen.
Dabei nehmen wir uns Ihrer rechtlichen und persönlichen Belange professionell und einfühlsam an. Durch unsere gründliche und gewissenhafte Handhabung rechtlicher Probleme konnten wir bereits Hunderten von Mandanten kompetent helfen.

Nachstehend erhalten Sie ausführliche Informationen zur Anwaltskanzlei Höner-March. Gerne sind wir auch persönlich für Sie da. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

So läuft unsere Zusammenarbeit ab

Das sagen unsere glücklichen Mandanten

Aktuelles

Recht auf Urlaub für Arbeitnehmer

Zunächst haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende, also auch geringfügig Beschäftigte einen gesetzlichen Urlaubsanspruch und damit auch einen Anspruch auf Urlaubsengelt...

Versorgungsausgleich bei Ehescheidung

Vielfach werden bereits seit längerer Zeit geschiedene Eheleute vom Familiengericht oder dem ursprünglichen Rechtsanwalt angeschrieben und nochmals an den Versorgungsausgleich...

Wichtige Fristen im Arbeitsrecht

Die wichtigste Frist im Arbeitsrecht ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, nämlich die Klagefrist.Ein Arbeitnehmer kann nur innerhalb von drei Wochen...

Über 30 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht

Wir sind für Sie da

Kommunikationsform
Name
Rechtsschutzversicherung vorhanden
Datenschutz
Pflichtfeld

So sind wir zu erreichen

Vom Bahnhof zu Uns

Bus 831 nach Nordend und an der Haltestelle Robert-Koch Straße aussteigen. Danach 100 Meter fußläufig zur Kanzlei.

Barrierefreiheit für Menschen mit besonderen Herausforderung möglich

Behindertengerechtes WC (nicht Rollstuhlgerecht)

“Bitte wenden Sie sich persönlich an uns, damit wir darauf reagieren können. “

Downloads

Wenn Sie möchten, finden Sie weitere Dokumente zum Ausdrucken/Ausfüllen anbei. Bringen Sie diese gerne unterschrieben zu unserem Beratungsgespräch mit oder laden Sie die Dokumente gerne als Anhang im Kontaktfeld hoch. Bitte achten Sie auf die Dateigröße von max. 5–10 MB.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie vereinbare ich einen Termin?

Einen Termin können Sie telefonisch, per E-Mail oder persönlich vereinbaren.

Die Termine werden je nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit vergeben. Wenn ein Fristablauf droht, erhalten Sie möglichst zeitnah, in jedem Fall unter Wahrung der Frist einen Termin. Falls Sie von solch einer Frist wissen, teilen Sie dies bei Terminvereinbarung unbedingt mit. Je nach Kapazitäten, werden auch Fälle abgelehnt.
Da eventuell andere Termine vorrangig als Notfälle abgearbeitet werden müssen oder die Rechtsanwältin in einem Gerichtstermin aufgehalten wird, kann es zu Wartezeiten im Wartezimmer kommen. Sie werden jedoch hierüber von den Mitarbeiterinnen informiert.

Da auch Sie froh waren, einen Termin erhalten zu können, bitten wir unbedingt um rechtzeitige Terminabsage oder einen Wunsch zur Verlegung, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Sollten Sie einen Termin ohne Absage nicht wahrgenommen haben, müssen Sie damit rechnen, dass in einem laufenden Mandat Frist nicht eingehalten werden können oder Sie zukünftig keinen Termin mehr erhalten.

Die Erstberatung kostet für Verbraucher 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer (augenblicklich also 226,10 EUR). Für Unternehmer entstehen Kosten in Höhe von 250,00 EUR netto.

Die konkreten Kosten richten sich nach dem Fall, dem Rechtsgebiet und dem Umfang der Vertretung. Sie erhalten hierzu Auskünfte im Rahmen der Erstberatung.

Beides ist mit Absprache möglich.

Sie erhalten bei Terminvergabe eine Auskunft, welche Dokumente zum Gespräch benötigt werden.

Ja, aber nur nach Absprache,
z. B. im Erbrecht und Zivilrecht.

Nein, in diesen Bereichen arbeiten wir nicht.