Anwaltskanzlei Höner March

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Fragestellungen, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis auftreten können.

Viele Kündigungen, auch Änderungskündigungen sind unwirksam. Eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung bedeutet nicht, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist. Wir klären gemeinsam, ob es sinnvoll ist mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht oder durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, eine verlängerte Kündigungsfrist und evtl. Urlaubsabgeltung oder Bezahlung etwaiger Überstunden oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erkämpfen. Auch wenn der Arbeitgeber eine Kündigung zurücknimmt, muss das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer dies nicht möchte.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass für eine Kündigungsschutzklage wegen einer Kündigung, Änderungskündigung oder auch nur indirekt ausgesprochenen Änderung Ihres Arbeitsvertrages nur eine Frist von drei Wochen ab Zugang/Kenntnisnahme der Kündigung besteht.

Arbeitsrecht verstehen und eigene Rechte als Arbeitnehmer sichern

Ich habe eine Kündigung erhalten – was ist der erste Schritt?

Antwort: Ruhe bewahren, aber sofort handeln. Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, ist die Kündigung wirksam – egal wie ungerechtfertigt sie war. Kontaktieren Sie uns sofort für eine Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Antwort: Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es selten. Eine attraktive Abfindung ist fast immer das Ergebnis von hartem Verhandlungsgeschick im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Wir kennen die Taktiken der Arbeitgeber und holen für Sie das Maximum aus der Verhandlung heraus.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Antwort: Unterschreiben Sie niemals unter Druck vor Ort! Ein Aufhebungsvertrag führt oft zu einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und dem Verlust des Kündigungsschutzes. Wir prüfen den Entwurf auf Fallstricke und verhandeln die Konditionen so nach, dass Sie keine finanziellen Nachteile erleiden.

Mein Chef verweigert die Auszahlung von Überstunden – was tun?

Antwort: Die Darlegungslast für Überstunden vor Gericht ist hoch. Ohne präzise Dokumentation verlieren Arbeitnehmer hier oft. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche strukturiert aufzubereiten und gerichtlich durchzusetzen, bevor Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsvertrag die Ansprüche verfallen lassen.

Ist meine Befristung überhaupt wirksam?

Antwort: Viele Befristungen sind aufgrund von Formfehlern oder fehlenden Sachgründen unwirksam. In diesem Fall befinden Sie sich rechtlich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Wir prüfen Ihren Vertrag im Rahmen einer Entfristungsklage, um Ihren Arbeitsplatz dauerhaft zu sichern.

Was kann ich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung tun?

Antwort: Eine falsche Abmahnung gefährdet Ihren Job, da sie die Basis für eine spätere Kündigung bildet. Ob ein Gegendarstellungsschreiben oder eine Klage auf Entfernung aus der Personalakte der strategisch bessere Weg ist, muss individuell geprüft werden. Wir beraten Sie zur sichersten Taktik.

Kann mir während der Krankheit gekündigt werden?

Antwort: Entgegen landläufiger Meinung: Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich. Da die Hürden für den Arbeitgeber hier jedoch extrem hoch sind, bestehen exzellente Chancen, die Kündigung anzugreifen. Lassen Sie uns die Wirksamkeit der Prognose umgehend prüfen.

Mein Zeugnis klingt gut, aber die Note ist schlecht – was tun?

Antwort: Arbeitszeugnisse nutzen eine „Geheimsprache“. Sätze, die für Laien positiv klingen, können in Wahrheit eine Note 4 bedeuten. Wir dechiffrieren Ihr Zeugnis und setzen Ihren Anspruch auf eine leistungsgerechte Bewertung notfalls gerichtlich durch.

Ich werde am Arbeitsplatz gemobbt – wie wehre ich mich?

Antwort: Mobbing ist schwer zu beweisen, hat aber massive Auswirkungen auf Gesundheit und Karriere. Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung und führen die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, um entweder den Zustand zu beenden oder eine Trennung zu exzellenten Konditionen zu erwirken.

Was passiert mit meinem Urlaub bei einer Kündigung?

Antwort: Nicht genommener Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Geld ausgezahlt (abgegolten) werden. Arbeitgeber „vergessen“ dies oft oder berechnen den Betrag falsch. Wir berechnen Ihre genauen Ansprüche und fordern diese rechtssicher für Sie ein.

Außerdem beraten und vertreten wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

Ich berate Sie gleichzeitig zu Ihrem Verhalten gegenüber dem Arbeitsamt oder JobCenter, auch und gerade vor beabsichtigten Aufhebungsverträgen.

Bitte unterschreiben Sie keinesfalls einen Aufhebungsvertrag, wenn Ihnen mit einer fristlosen Kündigung gedroht wird. Sie haben immer das Recht, den Vertrag anwaltlich überprüfen zu lassen. Sollten Sie dennoch einen solchen Vertrag unterschrieben haben, weil Sie sich unter Druck fühlten, überprüfe ich gerne, ob eine Anfechtung der Vereinbarung und Fortsetzung des Arbeitsvertrages oder mindestens ordentliche Kündigung möglich ist, auch gilt aber die Frist von drei Wochen ab Unterschrift.

Klären Sie immer zunächst mit der Bundesagentur, ob Sie berechtigt sind, z.B. wegen langwieriger Erkrankung oder Mobbing, einen Arbeitsvertrag zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

Wir prüfen Arbeitsverträge auf Tariftreue und beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im rechtssicheren Umgang miteinander, z.B. Umgang mit dem Gleichbehandlungsgesetz – AGG -, Bossing, Mobbing, Lohnberechnung, Sonderzahlungen, Versetzung, Abfindungen und Feststellung von Tarifbindung oder Sozialversicherungspflicht und den Inhalt Ihrer Arbeitszeugnisse.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass sowohl Ihr Arbeitsvertrag als auch eventuell für Sie geltende Tarifverträge – auch solche, die vielleicht für allgemeinverbindlich erklärt wurden (d.h. für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie ein Gesetz gelten, auch bei fehlender Mitgliedschaft in Gewerkschaft oder Arbeitgeberverband), sogenannte Verfallfristen oder Ausschlussfristen haben können. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausstehende Leistungen, wie z.B. Lohn, schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist (häufig drei Monate) geltend gemacht und evtl. innerhalb einer weiteren Frist eingeklagt haben müssen.

Intensiv helfen wir Arbeitgeber im Schnittstellenbereich zwischen Arbeits- und Sozialrecht, z.B. bei Betriebsprüfungen und BEM-Verfahren.

Wir beraten und vertreten selbstverständlich auch Arbeitnehmervertretungen und bieten auf Wunsch Fortbildungsveranstaltungen zu speziellen Themen in Ihrer Firma an.

Außerdem bin ich als Dozentin, u.a. für die ifb – Institut für Fortbildung von Betriebsräten KG tätig und halte Schulungen und Seminare für Mitarbeiter im medizinischen und sozialen Bereich ab.